Strom- und Gasvertrag verwalten lassen: So funktioniert es

    Was passiert, wenn du Tarifzy deinen Strom- oder Gasvertrag anvertraust: Vollmacht, Anbieterwechsel, Fristenkontrolle und wer wofür bezahlt.

    Aktualisiert am 07. September 2026 6 Min. LesezeitVon Denis Chrzanowski, Tarifzy

    Einen Stromvertrag zu wechseln ist kein Hexenwerk, aber es muss jedes Jahr wieder gemacht werden, sonst rutscht man in eine Verlängerung oder in die teure Grundversorgung. „Verwalten lassen“ heißt: Jemand behält Laufzeiten, Kündigungsfristen und Preise im Blick und kümmert sich um den Wechsel, bevor es teuer wird.

    Was Tarifzy macht und was nicht

    Tarifzy ist ein Vermittler. Der Liefervertrag kommt immer zwischen dir und dem Energieversorger zustande. Tarifzy liefert selbst keinen Strom und kein Gas, stellt keine Rechnungen für Energie und zieht kein Geld ein.

    Konkret übernimmt Tarifzy vier Dinge: den Tarifvergleich für deine Postleitzahl, den Abschluss des Liefervertrags in deinem Namen, die Kündigung beim bisherigen Anbieter und die laufende Beobachtung deines Vertrags, damit rechtzeitig vor dem Laufzeitende geprüft wird, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

    Die Vollmacht

    Damit Tarifzy für dich handeln darf, erteilst du im Tarifcheck eine Vollmacht. Sie umfasst den Abschluss des neuen Liefervertrags und die Kündigung des bisherigen Vertrags. Die Vollmacht kannst du jederzeit widerrufen. Ein bereits eingeleiteter Wechsel wird dann noch zu Ende gebracht, neue Schritte passieren nicht mehr.

    Bankdaten werden nur erhoben, weil der Versorger sie für den Liefervertrag braucht. Das SEPA-Mandat gilt zugunsten des Versorgers, nicht zugunsten von Tarifzy.

    Was es kostet

    Für dich ist der Service kostenlos. Tarifzy wird vom Energieversorger für die Vermittlung vergütet. Das ist das übliche Modell von Vergleichsportalen und Energiemaklern. Die Vergütung beeinflusst nicht deinen Tarifpreis, denn der Versorger kalkuliert seine Tarife unabhängig davon, über welchen Weg ein Kunde kommt.

    Der Nachteil dieses Modells, offen gesagt: Anbieter, die keine Vermittlungsprovision zahlen, tauchen in der Auswahl nicht auf. Tarifzy zeigt daher nicht jeden Tarif am Markt, sondern die Tarife der angebundenen Versorger. Ob das für dich passt, siehst du im Tarifcheck, bevor du irgendetwas unterschreibst.

    Ablauf in vier Schritten

    • Postleitzahl, Sparte und Jahresverbrauch eingeben. Der Verbrauch steht auf deiner letzten Jahresabrechnung.
    • Tarif auswählen. Angezeigt werden Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie und der rechnerische Jahrespreis für deinen Verbrauch.
    • Kontakt- und Vertragsdaten eingeben, AGB und Widerrufsbelehrung bestätigen, Vollmacht erteilen. Der Vertrag mit dem Versorger wird digital unterschrieben.
    • Tarifzy kündigt beim alten Anbieter und meldet den Wechsel an. Du bekommst die Bestätigung des Versorgers per E-Mail.

    Dein Widerrufsrecht

    Als Verbraucher kannst du den Vermittlungsauftrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Für den Liefervertrag mit dem Versorger gilt zusätzlich dessen eigene Widerrufsbelehrung. Beides findest du in der Widerrufsbelehrung von Tarifzy und in den Vertragsunterlagen des Versorgers.

    Häufige Fragen

    Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
    Nein. Mit der Vollmacht kündigt Tarifzy oder der neue Versorger beim bisherigen Anbieter. Ausnahme: Wenn du bereits selbst gekündigt hast oder in der Grundversorgung bist, gib das im Tarifcheck an.
    Kann ich den Wechsel stoppen?
    Ja. Du kannst den Vermittlungsauftrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen und die Vollmacht jederzeit zurücknehmen. Ein schon beim Versorger eingereichter Liefervertrag unterliegt dessen Widerrufsregeln.
    Was passiert nach dem ersten Jahr?
    Tarifzy beobachtet die Laufzeit und die Kündigungsfrist. Rechtzeitig vor dem Ende bekommst du eine Empfehlung: bleiben oder wechseln. Ohne deine Zustimmung wird kein neuer Vertrag abgeschlossen.

    Quellen

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 07. September 2026.

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